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AGB

QUIXO IT GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für IT-Dienstleistungen (B2B)
Stand: April 2026

ℹ Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern gemäß § 14 BGB (B2B). Sie sind nicht auf Verbraucherverhältnisse anwendbar. Individuelle Service Level Agreements (SLA) ergänzen und konkretisieren diese AGB.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
§ 2 Leistungsbeschreibung und Vertragsabschluss
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
§ 4 Transition und Exit-Management
§ 5 Reaktions- und Entstörungszeiten / SLA
§ 6 Wartungsfenster und geplante Downtime
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 8 Drittanbieter und Lizenzkosten
§ 9 Device-as-a-Service (DaaS)
§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 11 Haftung und Gewährleistung
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
§ 13 Auftragsverarbeitung (DSGVO / Art. 28)
§ 14 Geistiges Eigentum und Lizenzen
§ 15 Informationssicherheit
§ 16 Höhere Gewalt
§ 17 Schlussbestimmungen§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der QUIXO IT GmbH, Berg-am-Laim-Straße 64, 81673 München, eingetragen im Handelsregister München (nachfolgend "QUIXO IT"), gelten für alle Verträge über die Erbringung von IT-Dienstleistungen gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend "Auftraggeber").

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, soweit QUIXO IT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn QUIXO IT in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1.4 Individuelle SLA, Leistungsscheine oder Angebotsverträge haben im Widerspruchsfall Vorrang vor diesen AGB, soweit sie ausdrücklich von ihnen abweichen.§ 2 Leistungsbeschreibung und Vertragsabschluss

2.1 Art und Umfang der zu erbringenden IT-Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsschein oder Vertrag (nachfolgend "Service Level Agreement" oder "SLA"), der Bestandteil des Gesamtvertrages wird.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines schriftlichen Angebotes von QUIXO IT durch den Auftraggeber, oder

  • Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch beide Parteien.

2.3 Angebote von QUIXO IT sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Annahmefrist beträgt 30 Tage ab Angebotsdatum, sofern keine andere Frist angegeben ist.

2.4 Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change-Request-Verfahren). QUIXO IT dokumentiert den Mehraufwand und legt ein Nachtragsangebot vor. Arbeiten beginnen erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber.

2.5 QUIXO IT ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer zu erbringen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch allein verantwortlich. Subunternehmer werden dem Auftraggeber auf Anfrage benannt.§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 Managed-Service-Verträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im SLA nichts anderes geregelt ist.

3.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate ab Leistungsbeginn.

3.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

3.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Vertragspartei trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) wesentliche Vertragspflichten verletzt;

  • der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatsentgelten in Zahlungsverzug gerät;

  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

3.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail mit Lesebestätigung oder eingeschriebener Brief an die im Impressum genannte Adresse).

3.6 Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch QUIXO IT aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund ist QUIXO IT berechtigt, die bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit ausstehende Vergütung als Schadensersatz zu berechnen, abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 10 %, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren oder geringeren Schadens).§ 4 Transition und Exit-Management

4.1 Bei Vertragsende (gleich aus welchem Grund) ist QUIXO IT verpflichtet, den Auftraggeber für einen Übergangszeitraum von bis zu 60 Kalendertagen ("Transitionsphase") beim geordneten Übergang der IT-Leistungen zu unterstützen, sofern der Auftraggeber dies spätestens 30 Tage vor Vertragsende schriftlich anfordert.

4.2 Leistungen in der Transitionsphase umfassen insbesondere:

  • Bereitstellung der vollständigen Dokumentation aller administrierten Systeme, Konfigurationen und Zugänge;

  • Übergabe aller dem Auftraggeber gehörenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format;

  • Einweisung des Nachfolge-Dienstleisters oder der internen IT-Abteilung (max. 8 Stunden, darüber hinaus nach Stundensatz);

  • Deaktivierung oder Übertragung von QUIXO IT verwalteten Zugängen und Serviceverträgen.

4.3 Leistungen nach Abs. 4.2 während der Transitionsphase werden nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensatz abgerechnet, es sei denn, im SLA wurde ein Pauschalbetrag vereinbart.

4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Vertragsende sämtliche QUIXO IT gehörende Hard- und Software sowie Zugangsmittel unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzugeben oder zu vernichten (Nachweis durch schriftliche Bestätigung).§ 5 Reaktions- und Entstörungszeiten / SLA

5.1 Die vereinbarten Reaktions- und Entstörungszeiten sind dem jeweiligen SLA zu entnehmen. QUIXO IT garantiert folgende Standard Reaktionszeiten:

PrioritätBeschreibungReaktionszeitEntstörungszeitKritisch (P1)Totalausfall, Datenverlust, Sicherheitsvorfall< 1 Stunde4 StundenHoch (P2)Wesentliche Funktionseinschränkung< 2 Stunden8 StundenMittel (P3)Eingeschränkte Nutzung, Workaround verfügbar< 4 Stunden24 StundenNiedrig (P4)Kosmetische Fehler, allgemeine Anfragen**< 1 Werktag**5 Werktage

5.2 "Reaktionszeit" bezeichnet den Zeitraum zwischen Eingang der Störungsmeldung bei QUIXO IT und der schriftlichen Bestätigung der Annahme und Bearbeitung der Meldung.

5.3 "Entstörung" gilt als abgeschlossen, wenn der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt oder ein dokumentierter Workaround bereitgestellt wurde, der dem Auftraggeber die wesentliche Nutzung des betroffenen Systems ermöglicht.

5.4 Die Reaktionszeiten gelten für Meldungen während der Servicezeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr, außer gesetzliche Feiertage in Bayern), sofern kein 24/7-Paket vereinbart ist.

5.5 Störungsmeldungen erfolgen ausschließlich über den vereinbarten Meldeweg (Ticket-System, E-Mail oder Telefon-Hotline). Meldungen außerhalb des vereinbarten Kanals lösen keine SLA-Pflichten aus.

5.6 Die Einhaltung der SLA-Zeiten setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 10 nachkommt. Wartezeiten, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, werden von der SLA-Messung ausgenommen.

5.7 Service Credits setzen voraus, dass der Auftraggeber die SLA-Verletzung innerhalb von 10 Werktagen nach Ende des betreffenden Kalendermonats schriftlich geltend macht.§ 6 Wartungsfenster und geplante Downtime

6.1 QUIXO IT ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu einer vorübergehenden Einschränkung oder Nichtverfügbarkeit von Diensten führen können.

6.2 Standardwartungsfenster sind Sonntage von 00:00 bis 06:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten gelten keine SLA-Reaktions- und Entstörungszeiten.

6.3 Geplante Wartungsarbeiten außerhalb des Standardwartungsfensters werden dem Auftraggeber mindestens 5 Werktage im Voraus schriftlich angekündigt. Bei dringenden Sicherheits-Patches beträgt die Ankündigungsfrist mindestens 24 Stunden.

6.4 Ausfallzeiten während angekündigter Wartungsfenster gelten nicht als SLA-Verletzung und begründen keinen Anspruch auf Service Credits.§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsschein oder Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Monatliche Pauschalvergütungen sind im Voraus zu entrichten und werden am ersten Werktag des Monats fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

7.3 Leistungen außerhalb des vereinbarten Rahmens (z.B. Sonderleistungen, Onsite-Einsätze) werden nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensätzen abgerechnet. Fahrt- und Reisekosten für Onsite-Einsätze trägt der Auftraggeber gegen Nachweis, sofern im SLA nichts anderes vereinbart ist.

7.4 QUIXO IT ist berechtigt, die Vergütung einmal jährlich um bis zu 5 % anzupassen. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gilt die Anpassung als akzeptiert.

7.5 Bei Zahlungsverzug ist QUIXO IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen sowie eine Mahngebühr von EUR 15,00 je Mahnstufe zu erheben. Das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7.6 QUIXO IT ist bei Zahlungsverzug berechtigt, nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 5 Werktagen die Erbringung von Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Diese Leistungsaussetzung stellt keine Vertragsverletzung durch QUIXO IT dar.

7.7 Aufrechnungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.§ 8 Drittanbieter und Lizenzkosten

8.1 Soweit QUIXO IT im Rahmen der Leistungserbringung Software oder Cloud-Dienste Dritter (nachfolgend "Drittanbieter-Dienste") einsetzt oder vermittelt, unterliegen diese den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Drittanbieter. QUIXO IT ist nicht verantwortlich für Leistungsveränderungen, Preiserhöhungen, Abkündigungen oder den Ausfall von Drittanbieter-Diensten.

8.2 Erhöht ein Drittanbieter seine Preise, ist QUIXO IT berechtigt, die Mehrkosten unmittelbar und ohne Einhaltung der in § 7.4 genannten Frist an den Auftraggeber weiterzugeben, nachdem QUIXO IT den Auftraggeber schriftlich über die Preiserhöhung informiert hat.

8.3 Lizenzkosten für Drittanbieter-Software werden nur dann von QUIXO IT vorverauslagt, wenn dies ausdrücklich im SLA vereinbart ist. Andernfalls ist der Auftraggeber für den Erwerb erforderlicher Lizenzen selbst verantwortlich.

8.4 Stellt ein Drittanbieter seinen Dienst ein oder entzieht einem Nutzer die Lizenz aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, ist QUIXO IT nicht zur Erbringung von Ersatzleistungen verpflichtet und kann für hierdurch entstehende Ausfälle keine SLA-Verantwortung übernehmen.§ 9 Device-as-a-Service (DaaS)

9.1 Soweit im SLA Device-as-a-Service (DaaS) vereinbart ist, stellt QUIXO IT dem Auftraggeber Endgeräte (nachfolgend "Geräte") zur Nutzung für die vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Geräte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Entgelte im Eigentum von QUIXO IT oder des jeweiligen Leasinggebers.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • die Geräte pfleglich und ausschließlich für den vereinbarten Geschäftszweck zu verwenden;

  • die Geräte gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern (Nachweis auf Verlangen);

  • QUIXO IT unverzüglich über Verlust, Diebstahl oder erhebliche Beschädigung zu informieren;

  • keinerlei Veränderungen an der Hardware vorzunehmen oder nicht genehmigte Software zu installieren.

9.3 Bei Vertragsende sind alle überlassenen Geräte innerhalb von 10 Werktagen in ordnungsgemäßem Zustand (normale Abnutzung ausgenommen) an QUIXO IT zurückzugeben. Für jeden Werktag der Verzögerung ist QUIXO IT berechtigt, eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 1/30 des monatlichen DaaS-Entgelts je Gerät zu berechnen.

9.4 Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, hat der Auftraggeber zu ersetzen. QUIXO IT wird dem Auftraggeber vor Einleitung von Maßnahmen einen Kostenvoranschlag vorlegen.

9.5 QUIXO IT ist berechtigt, auf den Geräten Remote-Management-Software (MDM/RMM) zu installieren und zu betreiben. Diese Software dient ausschließlich der Verwaltung und Sicherheit der Geräte; eine Überwachung der Mitarbeiter des Auftraggebers findet nicht statt.§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, QUIXO IT alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

10.2 Der Auftraggeber benennt schriftlich einen fachkundigen Hauptansprechpartner sowie dessen Vertretung mit vollständigen Kontaktdaten. Änderungen sind QUIXO IT unverzüglich mitzuteilen.

10.3 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Datensicherung vor Beginn jeder Wartungs- oder Installationsarbeit durch QUIXO IT selbst verantwortlich, sofern im SLA keine Backup-Leistung ausdrücklich vereinbart ist.

10.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Mitarbeiter die vereinbarten Sicherheits- und Nutzungsrichtlinien einhalten. Er haftet für Schäden, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Nutzung durch seine Mitarbeiter entstehen.

10.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand, der durch fehlende oder verzögerte Mitwirkung entsteht, wird nach geltenden Stundensätzen gesondert in Rechnung gestellt.§ 11 Haftung und Gewährleistung

11.1 QUIXO IT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel sowie im Rahmen einer übernommenen Garantie.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet QUIXO IT nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf:

  • den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, und

  • höchstens den dreifachen Jahreswert der Vergütung des betroffenen Vertrages, maximal jedoch EUR 150.000,00 je Schadensfall.

11.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.4 Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust darauf beruht, dass der Auftraggeber keine ordnungsgemäße Datensicherung gemäß § 10.3 durchgeführt hat.

11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von QUIXO IT.

11.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis des Mangels, frühestens jedoch ab Abnahme der betroffenen Leistung.

11.7 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich und mit ausreichender Beschreibung des Mangels anzeigt. QUIXO IT erhält zunächst das Recht zur Nachbesserung (max. 2 Versuche).§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

12.2 "Vertrauliche Informationen" sind alle als solche gekennzeichneten oder nach Art und Zusammenhang erkennbar schutzbedürftigen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Preisstrukturen und Kundendaten.

12.3 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht, soweit:

  • Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat;

  • die offenlegende Partei einer Weitergabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat;

  • eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht (in diesem Fall ist die andere Partei vorab zu informieren, soweit rechtlich möglich).

12.4 Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren.

12.5 QUIXO IT verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von QUIXO IT, abrufbar unter www.quixo-it.com.§ 13 Auftragsverarbeitung (DSGVO / Art. 28)

13.1 Soweit QUIXO IT im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält und diese verarbeitet, handelt QUIXO IT als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO; der Auftraggeber ist Verantwortlicher.

13.2 In diesem Fall wird zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen, der Bestandteil des Gesamtvertrages wird und folgende Mindestinhalte gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO enthält:

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung;

  • Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen;

  • Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter (mit Genehmigungspflicht oder allgemeiner Genehmigung);

  • technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO;

  • Regelungen zur Unterstützung bei Betroffenenrechten und Datenpannen;

  • Lösch- und Rückgabepflichten nach Vertragsende.

13.3 QUIXO IT verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung entgegensteht.

13.4 QUIXO IT verpflichtet alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeiter zur Vertraulichkeit und stellt deren Schulung in den Datenschutzanforderungen sicher.§ 14 Geistiges Eigentum und Lizenzen

14.1 Alle von QUIXO IT erstellten Werke, Konzepte, Dokumentationen und Skripte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von QUIXO IT.

14.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches (nicht-ausschließliches), nicht übertragbares Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck.

14.3 Soweit in erstellten Werken Open-Source-Komponenten enthalten sind, unterliegen diese den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. QUIXO IT weist den Auftraggeber auf relevante Lizenzpflichten hin.

14.4 Vorhandene Tools, Frameworks, Methoden und Knowhow von QUIXO IT ("QUIXO IT Background IP") verbleiben ausschließlich im Eigentum von QUIXO IT. Der Auftraggeber erwirbt hieran keinerlei Rechte, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

14.5 Der Auftraggeber darf QUIXO IT als Referenzkunden nennen und das Logo von QUIXO IT für Referenzzwecke verwenden, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsschluss schriftlich widerspricht.§ 15 Informationssicherheit

15.1 QUIXO IT verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Sicherung der IT-Systeme und Daten des Auftraggebers zu implementieren und aufrechtzuerhalten, die dem Stand der Technik und der Risikobewertung entsprechen.

15.2 QUIXO IT informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, über jeden bekannt gewordenen Sicherheitsvorfall, der die Systeme oder Daten des Auftraggebers betrifft.

15.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten, die ihm von QUIXO IT bereitgestellt werden, geheim zu halten und QUIXO IT unverzüglich zu informieren, wenn ein Verdacht auf Kompromittierung besteht.

15.4 Sicherheitsrelevante Patches und Updates werden von QUIXO IT im Rahmen der vereinbarten Wartungsfenster (§ 6) oder, bei kritischen Sicherheitslücken (CVSS-Score >= 9.0), umgehend nach Verfügbarkeit eingespielt.§ 16 Höhere Gewalt

16.1 Keine der Parteien ist für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verantwortlich, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die sie nicht vorhersehen oder verhindern konnten (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, behördliche Maßnahmen oder großflächige Infrastrukturausfälle (z.B. Ausfall von Rechenzentren Dritter, Internetknoten).

16.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, schriftlich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende des Ereignisses zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.

16.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertragsteil außerordentlich zu kündigen, ohne dass hierdurch Schadensersatzansprüche entstehen.§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.5 QUIXO IT ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu aktualisieren. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Im Widerspruchsfall gilt § 7.4 Satz 3 entsprechend.

QUIXO IT GmbH • Berg-am-Laim-Straße 64, 81673 München
Tel: +49 179 523 8701 • info@quixo-it.com • www.quixo-it.com
Stand: April 2026